Dobrindt wusste von Abschalt Automatik in Fahrzeugen!

Wie aus einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Oliver Krischer hervorgeht, teilte das Verkehrsministerium unter Leitung von Minister Dobrind im Juli sein Wissen über Abschalteinrichtungen und Zykluserkennungen bei Testläufen von PKW mit:

Kleine Anfrage zu CO2- und Spritverbrauchsangaben von Pkw 18/5656

12. Wie definiert die Bundesregierung eine „Abschalteinrichtung“ gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, und zählt hierzu auch eine Zykluserkennung durch die Motorsteuerung?

Antwort des Ministeriums: Der Begriff „Abschalteinrichtung“ wird in Artikel 3 Absatz 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 definiert. Diese Definition ist weiterhin im Zusammenhang mit den Anforderungen in Artikel 5 Absatz 2 zu sehen. Die Bundesregierung sieht diese Definition und die Anforderungen als grundsätzlich zielführend und umfassend an, auch mit Blick auf eine mögliche „Zykluserkennung“. Sie teilt jedoch auch die Auffassung der Europäischen Kommission, dass das Konzept zur Verhinderung von Abschalt-Einrichtungen sich in der Praxis bislang nicht umfänglich bewährt hat. Die Bundesregierung unterstützt vor diesem Hintergrund auch die derzeitigen Arbeiten zur Fortentwicklung des EU-Regelwerks,  insbesondere mit dem Ziel, die Realemissionen von Kraftfahrzeugen weiter zu senken.



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